Das Beiblatt enthält die Zusammenstellung des Zusatzbeladungssatzes J, der auf Löschfahrzeugen mitgeführt werden kann. Die Zusatzbeladungssätze sind unterteilt in den Zusatzbeladungssatz für Löschfahrzeuge und den zur flexiblen Beladung anderer Fahrzeuge (zum Beispiel GW-L) oder zur Nachführung über ein Logistiksystem (zum Beispiel Rollwagen, Gitterboxen).

Soweit die Beladung nach Tabelle 1 nicht in Löschfahrzeugen verlastet, sondern mittels anderer Fahrzeuge (z.B. GW-L1 oder GW-L2) transportiert werden soll, ergibt sich die Notwendigkeit andere Beladungsbestandteile zu ergänzen, um ein sinnvolles Arbeiten zu ermöglichen. Vorschläge dafür sind in Tabelle 2 zusammengestellt.

Je nach Topografie (z.B. kaum befahrbare Wege) können zusätzliche Rucksacktragehilfen erforderlich sein.

Bei Fahrzeugen mit Gruppenbesatzung wird davon ausgegangen, dass Gruppenführer, Maschinist und Melder nicht an der Feuerlinie mitarbeiten und der Rest der Mannschaft mit unterschiedlichen Einsatzmitteln (Schlauch, Löschrucksack, Handwerkzeug) vorgeht. Im Bedarfsfall ist es notwendig, für diese, weiteres Material beziehungsweise persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu ergänzen oder nachzuführen. Dies gilt auch für die Ergänzung der abgesetzt arbeitenden Einheit mit weiterer Ausrüstung und PSA (z.B. Motorkettensäge mit Zubehör und Schnittschutzkleidung) vom Fahrzeug nach Bedarf.

Kleine Tragkraftspritzen werden insbesondere im unwegsamen Gelände zusammen mit dem Zusatzbeladungssatz J2 eingesetzt. Hierbei ist eine ausreichende Dauer-Leistungsfähigkeit bei möglichst geringem Gewicht wichtig. Die in diesem Dokument angegebene Tragkraftspritze (PFPN) ist die kleinste tragbare Pumpe, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokuments in der DIN EN 14466 genannt ist. Die Bezeichnung ist nur beispielhaft. Es können/sollen auch Pumpen mit geringerer Literleistung bei höheren Drücken Verwendung finden, zum Beispiel 300 l Förderleistung bei 15 bar.

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